Ab dem 1. Januar gehört das Vereinigte Königsreich nicht mehr der EU-Zollunion an. Trotz des Brexit-Deals müssen daher zahlreiche Zollformalitäten auf beiden Seiten erfüllt werden. Bis sich das eingespielt hat, ist mit längeren Laufzeiten zu rechnen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte zum Versand Ihrer Sendungen von und nach Großbritannien zusammengestellt.
Leider müssen wir derzeit Sendungen an Privatempfänger aussetzen, da die GBPR-Verzollung in GB momentan ausgeschlossen ist. Um eine Überlastung des Lagers in England zu vermeiden, ist es notwendig, dass die Waren am Lager der Versender verbleiben.
Keine Privatempfänger, da Verzollung über GBPR-Verfahren ausgeschlossen
Ausfuhranmeldung (ABD, EX1, AE, MRN) ab 0,01 € Warenwert
Handelsrechnung 3-fach
Wer übernimmt die Importverzollung?
Der Zollagent des Empfängers oder der Emons Partner
Übernimmt der Empfänger anfallende Kosten?
EUSt 20 % in UK und eventuell anfallende Einfuhrzoll-/Verzollungskosten
EORI-Nummer des Empfängers
Ansprechpartner beim Empfänger mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Zustellung nur nach Avis. Keine Termine
Seit dem Brexit müssen Paletten der Norm ISPM 15 entsprechen
Vor Versand: Handelsrechnung des Verkäufers.
Bei Fragen zu den Änderungen durch den Brexit wenden Sie sich bitte an Ihre Niederlassung vor Ort. Oder buchen Sie alternativ ein Seminar bei uns. Bei Interesse klicken Sie bitte auf den Link.